Benachrichtigung bei negativen Strompreisen

Funktionen
Individuelle Benachrichtigungen gemäß EEG 2017 und 2021
Je Adressat kann eingestellt werden, dass eine Benachrichtigung über negative Strompreise versendet wird, wenn der Spotmarktpreis für die Dauer von mindestens vier aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist (§ 51 (1) EEG 2021) oder mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist (§ 51 (1) EEG 2017), auch ein Versand ab der ersten negativen Stunde ist möglich.